Bitte
lesen SIE meine

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit diesem Doku­ment kön­nen All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) für einen Online-Shop oder eine Web­site, die Dien­stleis­tun­gen anbi­etet oder Pro­duk­te verkauft, erstellt werden.

AGB sind ein­seit­ig vor­for­mulierte Ver­tragsklauseln ein­er Partei (Ver­wen­der). Durch die AGB wer­den die Einzel­heit­en des Waren­verkaufs oder der Inanspruch­nahme von Dien­stleis­tun­gen im Inter­net fest­gelegt. Dabei wer­den sowohl die geset­zlichen Vorschriften, als auch die ver­traglichen Rechte und Pflicht­en des Anbi­eters und des Kun­den geregelt.

WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Die AGB müssen vor der Bestel­lung vom Kun­den akzep­tiert wer­den, damit sichergestellt wer­den kann, dass der Kunde den AGB zus­timmt und die Zus­tim­mung des Kun­den nachgewiesen wer­den kann. Bitte beacht­en, dass der Kunde für die Wirk­samkeit der AGB aus­drück­lich auf diese hingewiesen wer­den muss.

Des Weit­eren muss dem Kun­den in zumut­bar­er Weise die Ein­sicht­nahme in die AGB ver­schafft wer­den. Ein­sicht­nahme bedeutet bei Online-Geschäften, dass tech­nisch sichergestellt wer­den muss, dass Ver­tragspart­ner die Klauseln lesen kön­nen. Weit­er­hin muss die Ken­nt­nis­nahme vom Ver­tragspart­ner bestätigt werden.

Um diese Vor­gaben umzuset­zen, bietet sich es sich an, dem Kun­den die Möglichkeit zu geben, vor dem Abschluss des Bestel­lvor­gangs ein Kästchen anzukreuzen, wenn er mit den AGB ein­ver­standen ist. Es ist empfehlenswert, die AGB neben das Kästchen als PDF-Datei zu ver­linken, damit der Kunde diese abspe­ich­ern und gegebe­nen­falls aus­druck­en kann. Des Weit­eren beste­ht die Möglichkeit, dem Kun­den die AGB (mit der Wider­rufs­belehrung) in ein­er E‑Mail zuzusenden, die zudem auch den Bestellein­gang bestätigt.

Zu beacht­en ist außer­dem, dass die AGB-Klauseln trans­par­ent for­muliert wer­den müssen. Maßstab für die Beurteilung, ob eine Ver­tragsklausel klar und ver­ständlich for­muliert ist und daher auch trans­par­ent ist, soll sein, ob die entsprechende Klausel von einem aufmerk­samen und sorgfälti­gen Teil­nehmer am Wirtschaftsverkehr ver­standen wer­den kann.

Schließlich müssen die Kon­tak­t­dat­en des Unternehmens angegeben wer­den, an die der Kunde die Ware bei Bedarf zurück­senden kann.

Mit diesem Doku­ment kön­nen All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) für einen Online-Shop oder eine Web­site, die Dien­stleis­tun­gen anbi­etet oder Pro­duk­te verkauft, erstellt werden.

AGB sind ein­seit­ig vor­for­mulierte Ver­tragsklauseln ein­er Partei (Ver­wen­der). Durch die AGB wer­den die Einzel­heit­en des Waren­verkaufs oder der Inanspruch­nahme von Dien­stleis­tun­gen im Inter­net fest­gelegt. Dabei wer­den sowohl die geset­zlichen Vorschriften, als auch die ver­traglichen Rechte und Pflicht­en des Anbi­eters und des Kun­den geregelt.

WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Die AGB müssen vor der Bestel­lung vom Kun­den akzep­tiert wer­den, damit sichergestellt wer­den kann, dass der Kunde den AGB zus­timmt und die Zus­tim­mung des Kun­den nachgewiesen wer­den kann. Bitte beacht­en, dass der Kunde für die Wirk­samkeit der AGB aus­drück­lich auf diese hingewiesen wer­den muss.

Des Weit­eren muss dem Kun­den in zumut­bar­er Weise die Ein­sicht­nahme in die AGB ver­schafft wer­den. Ein­sicht­nahme bedeutet bei Online-Geschäften, dass tech­nisch sichergestellt wer­den muss, dass Ver­tragspart­ner die Klauseln lesen kön­nen. Weit­er­hin muss die Ken­nt­nis­nahme vom Ver­tragspart­ner bestätigt werden.

Um diese Vor­gaben umzuset­zen, bietet sich es sich an, dem Kun­den die Möglichkeit zu geben, vor dem Abschluss des Bestel­lvor­gangs ein Kästchen anzukreuzen, wenn er mit den AGB ein­ver­standen ist. Es ist empfehlenswert, die AGB neben das Kästchen als PDF-Datei zu ver­linken, damit der Kunde diese abspe­ich­ern und gegebe­nen­falls aus­druck­en kann. Des Weit­eren beste­ht die Möglichkeit, dem Kun­den die AGB (mit der Wider­rufs­belehrung) in ein­er E‑Mail zuzusenden, die zudem auch den Bestellein­gang bestätigt.

Zu beacht­en ist außer­dem, dass die AGB-Klauseln trans­par­ent for­muliert wer­den müssen. Maßstab für die Beurteilung, ob eine Ver­tragsklausel klar und ver­ständlich for­muliert ist und daher auch trans­par­ent ist, soll sein, ob die entsprechende Klausel von einem aufmerk­samen und sorgfälti­gen Teil­nehmer am Wirtschaftsverkehr ver­standen wer­den kann.

Schließlich müssen die Kon­tak­t­dat­en des Unternehmens angegeben wer­den, an die der Kunde die Ware bei Bedarf zurück­senden kann.